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Wissenswertes über Wein
| Qualitätsstufen: |
Beschreibung: |
| Tafelwein |
Niedrigste Qualitätsstufe, Most muß mindestens 44° Öchsle aufweisen. |

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| Landwein |
Most muß mindestens 50° Öchsle aufweisen. |
| Qualitätswein |
Ab Mostgewicht von 57 ° Öchsle. Qualitätswein muß eine amtliche Prüfung durchlaufen, bei der er sowohl im Labor als auch bei einer Geschmacksprüfung getestet wird. |
| Kabinett |
Beginnt ab 70° Öchsle. Kabinettweine und alle besseren Qualitäten dürfen nicht mehr angereichert sein. |
| Spätlese |
Beginnt bei 76° Öchsle. Diese Qualität kann nur erreicht werden wenn alle Trauben vollreif geworden sind. |
| Auslese |
Beginnt bei 83° Öchsle. Diese besondere Qualität wird nur erreicht, wenn ein gutartiger Schimmelpilz (Botrytis cinerea) die Beerenhaut überzieht und Wasserdurchlässig macht. Bei gutem Wetter kann dann das Wasser aus der Beere verdunsten und der Zucker wird konzentriert. |
| Beerenauslese |
Beginnt bei 110° Öchsle. Hierzu müssen die Trauben mit eingetrockneten Beeren aussortiert und separat gekeltert werden. |
| Trockenbeerenauslese |
Beginnt bei 150° Öchsle. Dieses Prädikat kann sich ein Wein nur verdienen, wenn die Trauben beerchenweise von Hand verlesen werden und nur rosinenartig eingetrocknete Beeren verwendet werden. |
| Eiswein |
Zusatzprädikat, das verliehen werden darf, wenn der Wein mindestens Beerenauslese-Qualität aufweist und die Trauben in gefrorenem Zustand geerntet wurden. Eiswein kann deshalb geerntet werden, weil sich bei Temperaturen unter 0° Celsius im Most Eiskristalle aus reinem Wasser bilden. Die restlichen Inhaltsstoffe wie Zucker und Fruchtsäuren konzentrieren sich in der verbleibenden Lösung. |

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| Geschmacksrichtung: |
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| trocken |
Weine dürfen nicht mehr als 9 g/l Zucker aufweisen. |
| halbtrocken |
Weine dürfen zwischen 9 und 18 g/l Zucker enthalten. |
| lieblich |
Weine mit maximal 45 g/l Restzucker |
| süß |
Weine mit 45g/l Zucker oder mehr |
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| Weinarten: |
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| Weißwein |
Darf nur aus weißen Trauben hergestellt sein. |
| Rotwein |

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Ist aus Rotweintrauben hergestellter Wein, der aus rotgekeltertem Most gewonnen wird. Der Farbstoff wird durch Maischegärung oder -erhitzung gewonnen. |
| Roseewein |
Muß ausschließlich aus Rotweintrauben hergestellt sein. Die Trauben werden sofort nach dem Mahlen gekeltert, dadurch bleibt die Farbe in der Beerenhaut zurück. |
| Weißherbst |
Entspricht einem Rose, darf aber nur aus Trauben einer Rebsorte hergestellt werden. Es ist keine bestimmte Weinfarbe vorgeschrieben so, daß keine roten Farbtöne erkennbar sein müssen. |
| Rotling |
Wird hergestellt indem man rote und weiße Trauben vor der Pressung mischt. Es entsteht ein hellroter Wein, der aber über mehr Weißweincharakter verfügt als ein Rosee. |
| Schillerwein, Badisch Rot-Gold |
regionale Bezeichnungen des Rotling |
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